Jagdliches Schießen
Der Schießsport und die Jagd verbindet ein gemeinsames Ziel: den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit der Waffe. Während Sportschützen ihre Fertigkeiten kontinuierlich trainieren, gehört auch für Jäger das regelmäßige Üben zu einer waidgerechten Jagdausübung. Gerade auf Bewegungsjagden entscheiden Routine, Waffenbeherrschung und Treffsicherheit darüber, ob ein Schuss sicher und tierschutzgerecht angebracht werden kann.
Aus diesem Grund bieten wir auf unserer Schießanlage neben den Disziplinen der Sportschützenverbände auch ein praxisnahes jagdliches Schießtraining an. Unser Ziel ist es, Jägerinnen und Jägern die Möglichkeit zu geben, ihre Schießfertigkeit regelmäßig zu trainieren und sich verantwortungsvoll auf Bewegungsjagden vorzubereiten.
Alle Inhaber eines gültigen Jagdscheins – selbstverständlich auch Nichtmitglieder – können auf unserer Anlage den Nachweis der Schießfertigkeit für Bewegungsjagden erwerben. Für den Büchsenschuss steht die jagdliche Keilerscheibe auf 50 Metern, für den Flintenschuss der Kipphase auf 35 Metern zur Verfügung.
Seit 2022 nutzt zudem die Jagdschule der Jagdgut Willenbach GmbH unsere Schießanlage für das jagdliche Schießtraining im Rahmen ihrer Ausbildung. Dies unterstreicht unseren Anspruch, eine moderne und praxisnahe Trainingsmöglichkeit für Jäger anzubieten.
Trainingstermine
Das reguläre Keiler- und Kipphasen-Schießen findet in der Regel an jedem ersten Freitag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr statt. Die aktuellen Termine findest Du in unserem Kalender.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an jagd@kks-stebbach.de oder per WhatsApp.
Sicherheit steht an erster Stelle
Um einen sicheren und geordneten Schießbetrieb zu gewährleisten, ist die Anzahl der Schützen auf dem Stand auf vier Personen begrenzt. Hiervon ausgenommen sind die Standaufsicht sowie die zur Bedienung der Schießanlage erforderlichen Personen.
Sollten alle Plätze belegt sein, bitten wir wartende Schützen, sich bis zum nächsten Durchgang außerhalb des Schießstandes aufzuhalten.
Nachweis der Schießfertigkeit für Bewegungsjagden
Ein Nachweis der Schießfertigkeit für Bewegungsjagden sollte mehr sein als eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schießtermin. Er sollte belegen, dass ein Jäger unter praxisnahen Bedingungen in der Lage ist, einen waidgerechten Schuss auf bewegtes Wild anzutragen.
Genau dieses Verständnis verfolgen wir mit unserem Nachweis der Schießfertigkeit für Bewegungsjagden. Für einen Nachweis der Schießfertigkeit erheben wir eine Gebühr von 10€. Eventuell anfallende Gastschützengebühren bleiben davon unberührt.
Verantwortung beginnt vor der Jagd
Die Teilnahme an einer Bewegungsjagd bringt eine besondere Verantwortung mit sich. Wild bewegt sich schnell, Schussfenster sind oft nur wenige Sekunden geöffnet und Entscheidungen müssen unter Zeitdruck getroffen werden. Gerade in diesen Situationen entscheidet die eigene Schießfertigkeit darüber, ob ein Schuss waidgerecht angebracht werden kann.
Ein Schuss auf Wild darf niemals dem Zufall überlassen werden. Jeder Jäger trägt die Verantwortung, seine Fähigkeiten regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört, die eigene Waffe sicher zu beherrschen, die persönlichen Grenzen zu kennen und nur Schüsse anzutragen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher tödlich wirken.
Regelmäßiges Schießtraining ist deshalb kein sportlicher Wettkampf und keine lästige Pflicht.
Es ist gelebter Tierschutz und Ausdruck waidgerechten Handelns.
Warum wir Mindestanforderungen festgelegt haben
Ein Nachweis der Schießfertigkeit für Bewegungsjagden sollte aus unserer Sicht nicht lediglich bestätigen, dass ein Schütze an einem Schießtermin teilgenommen hat. Er sollte eine nachvollziehbare Aussage darüber treffen, dass der Schütze unter realitätsnahen Bedingungen eine grundlegende Treffsicherheit nachgewiesen hat.
Aus diesem Grund haben wir für die Ausstellung unseres Nachweises der Schießfertigkeit für Bewegungsjagden verbindliche Mindestanforderungen festgelegt. Dabei orientieren wir uns bewusst an einem seit Jahren etablierten und anerkannten Standard, der auch bei vielen Bewegungsjagden im Staatswald Anwendung findet.
Wir übernehmen diesen Standard nicht, weil wir höhere Hürden schaffen möchten. Wir übernehmen ihn, weil wir überzeugt sind, dass Verantwortung, Waidgerechtigkeit und Tierschutz eine objektive und nachvollziehbare Grundlage verdienen.
Unsere Anforderungen
Für die Ausstellung eines Schießnachweises sind folgende Mindestleistungen zu erfüllen:
- Schießen mit einer hochwildtauglichen Jagdbüchse
- Schussentfernung 50 Meter
- Anschlag stehend freihändig
- 5 Schuss auf den laufenden Keiler
- 5 Schuss auf den angehaltenen (stehenden) Keiler
- In beiden Disziplinen müssen mindestens zwei Kammertreffer erzielt werden, dabei gelten die Ringe 8 bis 10 als Kammertreffer
Wird die geforderte Mindestleistung nicht erreicht, kann die Übung selbstverständlich beliebig oft wiederholt werden. Unser Ziel ist nicht, jemanden auszugrenzen oder eine Prüfung aufzubauen. Unser Ziel ist es, jeden Jäger dabei zu unterstützen, die notwendige Sicherheit für eine verantwortungsvolle Teilnahme an Bewegungsjagden zu erreichen.
Waidgerechtigkeit beginnt nicht erst im Revier – sie beginnt auf dem Schießstand.