Standaufsichtseinteilung 2027

Onlineeintragung möglich bis 16.10.2026 um 18:00 Uhr
(Jedes aufsichtsberechtigte Mitglied kann aktuell zwei Dienste am Samstag oder Sonntag, sowie einen Dienst am Mittwoch übernehmen)

Vom 17.10.2026 bis 25.10.2026 kann die Eintragung im Schützhaus im ausgehängten Plan erfolgen
(Jedes aufsichtsberechtigte Mitglied kann aktuell zwei Dienste am Samstag oder Sonntag, sowie einen Dienst am Mittwoch übernehmen)

Anschließend werden allen noch fehlenden aufsichtsberechtigten und arbeitsstundenpflichtigen Mitgliedern die erforderlichen zwei Aufsichtsdienste am Samstag und Sonntag zugewiesen (gleiche Verteilung auf die Quartale)

 

Im Anschluss daran können die noch offenen Dienste ohne Einschränkung durch eine Onlineeintragung übernommen werden.

 

Bitte beachtet die Liste der aufsichtsberechtigten Mitgliedern (Mail oder Aushang im Schützenhaus) - nur die dort eingetragenen Mitglieder können Dienste übernehmen!

Den aktuellen Helferplan findet ihr unter
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1nj3JLpflwfDADYaMLKJPVtjmccZnqG3HVco6TVoc2W4/edit?usp=sharing

  • Jedes aufsichtberechtigte & arbeitsstundenpflichtige Mitglied muss zwei Dienste an Samstagen oder Sonntag pro Jahr übernehmen
  • Jeder weitere Dienst wird mit drei Arbeitsstunden gutgeschrieben
  • Mittwochsdienste zählen nicht zu den Pflichtdiensten und werden daher mit zwei Arbeitsstunden gutgeschrieben
  • Bei der abschließenden Zuordnung der offenen Dienste werden auch die Dienste am Mittwoch zugeteilt

 

Aufsichtsdienst auf dem Schießstand

Eine abschließende Bestätigung erfolgt erst nach Abschluss aller Eintragungen!